Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen des Online-Portals Rastatt inklusiv

1. Nutzung von Rastattinklusiv
Rastatt inklusiv ist ein von der Stadt Rastatt betriebenes Online-Portal. Nutzer/innen können hier öffentliche Orte und Angebote mit Bildern eingeben und beschreiben, wie gut diese Orte und Angebote für Menschen mit Handicaps zugänglich oder nutzbar sind. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung des Online-Portals Rastatt inklusiv.

Mit dem Besuch von Rastatt inklusiv und der Eingabe als Nutzer stimmen Nutzer/innen den folgenden Nutzungsbedingungen zu:

 

  • Nutzer/innen des Online-Portals Rastatt inklusiv können jederzeit und ohne eine Registrierung Informationen abrufen über die Barrierefreiheit der auf dem Portal eingetragenen Orte und Angebote. Wer selbst einen solchen Ort im Portal eintragen möchte, muss sich dafür Authentifizieren. Die Nutzer/innen übertragen ein unwiderrufliches uneingeschränktes Nutzungsrecht aller ihrer Einträge und Ortsmarkierungen an die Stadt Rastatt. Die Stadt Rastatt wird die Daten durch die Bereitstellung im Portal und Kennzeichnung in Karten von Google Maps unter Beachtung der jeweils geltenden Lizenzbedingungen allgemein zugänglich machen.

  • Nutzer/innen dürfen nur für die Öffentlichkeit zugängliche Orte auf dem Portal Rastatt inklusiv

  • Die Angaben im Portal Rastatt inklusiv müssen wahrheitsgemäß sein.

  • Die auf dem Portal Rastatt inklusiv veröffentlichten Fotos dürfen ausschließlich für den privaten oder den sonstigen eigenen Gebrauch genutzt werden. Die Nutzung der eingestellten Fotos, insbesondere ihre Erfassung, Bearbeitung, Speicherung und sonstige Vervielfältigung mittels Datenbanken oder ihre physische Vervielfältigung zum Zwecke ihrer entgeltlichen oder unentgeltlichen Verbreitung an Dritte oder ihrer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere ihrer Zugänglichmachung über elektronische Kommunikationsnetze, ist ausdrücklich untersagt.

  • Für die Richtigkeit und Aktualität der Einträge auf dem Portal Rastatt inklusiv übernimmt die Stadt Rastatt keine Verantwortung. Sollte ein/e Nutzer/in feststellen, dass ein Ort falsch beschrieben ist, kann dies der Stadt Rastatt unter dem Feld „Kontakt“ mitgeteilt werden.

  • Die Stadt Rastatt behält sich vor, Einträge und Änderungen von Nutzern redaktionell zu überarbeiten, oder – falls kein Bild eingestellt wurde – den Eintrag um ein Bild zu ergänzen. Nutzer, die wiederholt Orte falsch anlegen oder kennzeichnen, können von der Nutzung des Portals ausgeschlossen werden.

  • Das Portal Rastatt inklusiv darf nur in vertrags- und rechtmäßiger Weise genutzt werden. Nutzer dürfen keine Maßnahmen, Mechanismen, Software, Scripts oder Sniplets in Verbindung mit der Nutzung von Rastatt inklusiv verwenden, die das Funktionieren des Portals stören können. Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare Belastung von Rastatt inklusiv zur Folge haben können.

 

2. Veröffentlichung von Fotos

Die Stadt Rastatt stellt auf dem Portal Rastatt inklusiv Nutzer/innen ein Tool bereit, um Fotos zu den entsprechenden Ortseinträgen hochzuladen und zu veröffentlichen. Die nachfolgenden Absätze regeln die Nutzung dieses Tools sowie die Nutzungsrechte der hochgeladenen Fotos.

  • Mit dem Hochladen eines Fotos auf das Portal Rastatt inklusiv räumt der Nutzer / die Nutzerin der Stadt Rastatt für jedes Foto unentgeltlich, unwiderruflich (vorbehaltlich der gesetzlichen Rückrufrechte gemäß §§ 41, 42 UrhG), zeitlich und räumlich unbegrenzt die folgenden, nicht-exklusiven Nutzungsrechte an diesem Foto ein:

  • das Recht, das Foto auf dem Portal Rastatt inklusiv zu integrieren, dort zu veröffentlichen und zum Abruf durch Mitglieder der Öffentlichkeit oder geschlossener Benutzergruppen elektronisch bereitzuhalten, an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl – auch auf individuellen Abruf – zugänglich zu machen, und ihnen zum Zwecke des privaten oder des sonstigen eigenen Gebrauchs, einschließlich des Speicherns und der Wiedergabe auf beliebigen Endgeräten über sämtliche drahtgebundene oder drahtlose Übertragungswege gleichzeitig oder sukzessive zu übermitteln und an diese zu senden;

  • das Recht, die Fotos in allen Online-Medien und Offline-Medien zur Bewerbung des Portals Portal Rastatt inklusiv und zur Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit von Orten und/oder der Problematik von Barrieren im öffentlichen Raum zu nutzen;

  • das Recht, die Fotos anderen gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Organisationen, die u.a. mit der Thematik der Zugänglichkeit von Orten und/oder der Problematik von Barrieren im öffentlichen Raum befasst sind, zur Verfügung zu stellen und ihnen Sublizenzen zur Nutzung der Fotos für deren gemeinnützige, nicht-gewerbliche Zwecke auf deren Online-Plattformen und in deren digitalen und physischen Publikationen zu erteilen;

  • das Recht, die Fotos zum Zwecke der Bewerbung des Portals Rastatt inklusiv und der Verbreitung der auf dem Portal bereitgestellten Ortsinformationen in Form von Vorschaubildern, sogenannten Thumbnails, den Betreibern von Suchmaschinen, Online-Branchenbüchern und anderen Online-Auskunftsdiensten unentgeltlich oder entgeltlich zur Einbindung und Nutzung in deren Online-Angebote zur Verfügung zu stellen und ihnen hierfür entsprechende Sublizenzen zu erteilen.

  • das Recht, die Fotos für sämtliche der vorstehenden Zwecke – unter Wahrung der Urheber-/Persönlichkeitsrechte – zu bearbeiten sowie digital und physisch beliebig oft zu vervielfältigen, insbesondere auch in öffentliche und nicht-öffentliche Datenbanken und Datennetze einzuspeisen und dort zu speichern, und zu verbreiten;

  • das Recht, sämtliche hierin eingeräumten Nutzungsrechte an den Fotos auf einen Dritten zu übertragen, wenn die Stadt Rastatt das Portal Rastatt inklusiv auf diesen Dritten überträgt.

    • Nutzer/innen versichern, Inhaber der eingeräumten Nutzungsrechte zu sein und über diese Rechte verfügen zu dürfen. Weiter versichern Nutzer/innen, dass ihre Fotos und deren vereinbarungsgemäße Nutzung gemäß Ziffer 2.1 keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte (wie das Recht am eigenen Bild), sowie keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen. Sie stellen der Stadt Rastatt auf erstes Anfordern von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter wegen von ihnen zu vertretenen Verletzungen solcher Rechte Dritter durch ihre Fotos oder wegen von ihnen zu vertretenen Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen frei.

    • Nutzer/innen dürfen nur Fotos verwenden, die sie entweder selbst gemacht haben oder für die der Fotograf die in Ziffer 2.1 bezeichneten Nutzungsrechte an dem Foto schriftlich eingeräumt hat. Soweit vermeidbar, sollten auf den Fotos keine Personen identifizierbar sein. Sind auf einem Foto Personen identifizierbar, so darf das Foto nur hochladen werden, wenn die betroffene Person der Veröffentlichung und Nutzung ihres Abbilds für die in dieser Ziffer 2.1 beschriebenen Zwecke und im Voraus ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss von Ihnen eingeholt werden. Gegebenenfalls sichtbare KFZ-Kennzeichen auf Fotos sind unkenntlich zu machen.

    • Die Fotos dürfen keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder sonst anstößigen Inhalte enthalten. Insbesondere sind Fotos untersagt, die unwahre, obszöne, pornografische, gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, diffamierende, diskriminierende, beleidigende, bedrohende oder strafbare Inhalte enthalten oder die Werbung für Waren oder Dienstleistungen beinhalten.

    • Nutzer/innen dürfen nur solche Fotos ins Portal Rastatt inklusiv hochladen, die den Ort eindeutig und klar erkennen lassen.

    • Die Stadt Rastatt ist nicht verpflichtet, die Fotos der Nutzer/innen inhaltlich und rechtlich zu überprüfen. Sollte ein hochgeladenes Foto jedoch gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen, kann die Stadt Rastatt dieses jederzeit entfernen und löschen.

    • Nutzer können ihre hochgeladenen Fotos nicht selbst löschen. Eine Löschung kann nur durch die Stadt Rastatt erfolgen. Hierfür ist das Kontaktformular auf dem Portal zu nutzen.

 

3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Rastatt.

 

4. Änderung der Nutzungsbedingungen

  • Die Stadt Rastatt ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden den Nutzern einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail übersandt, sofern beim Portal Rastatt inklusiv eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist; andernfalls weist die Stadt Rastatt einen Monat vor Inkrafttreten auf die geänderten Nutzungsbedingungen beim Besuch auf dem Portal Rastatt inklusiv Widersprechen Nutzer/innen den neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vereinbart. Die Stadt Rastatt weist beim Hinweis auf die geänderten Nutzungsbedingungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines nicht fristgemäß erklärten Widerspruchs ausdrücklich hin.

  • Für nicht registrierte Nutzer gelten die bei der jeweiligen Nutzung des Portals aktuellen und auf dem Portal abrufbaren Nutzungsbedingungen. Die Stadt Rastatt wird auf dem Portal jeweils auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen hinweisen. Nutzen Nutzer/innen das Portal nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen weiter, stimmen sie mit ihrer weiteren Nutzung den geänderten Nutzungsbedingungen zu.